Erweiterte Selbstständigkeit von Schulen, Vertretung von Unterricht
Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) im August 2010
zentrale Steuerungsgruppe
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK)
Emanuel Rösch
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Jochen Floeter
Projektbeschreibung
1. Ausgangssituation
Qualitätsentwicklung in Schulen erfordert nachhaltige Aktivitäten im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Personalentwicklung und der Organisationsentwicklung. Die Landesregierung unterstützt diese vielfältige Arbeit der Schulen unter anderem durch eine gute Unterrichtsversorgung. Darüber hinaus erhalten die Schulen mehr Verantwortung für die inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Gestaltung dieser Entwicklungsprozesse. Das "Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES)" leistet hierzu einen weiteren Beitrag, da es um die Verringerung des temporären Unterrichtsausfalls an den Schulen geht. Dies erfolgt durch die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten im personellen Bereich der Lehrerversorgung der Schulen.
An diesem Projekt nehmen zurzeit über 720 Schulen aller Schularten auf freiwilliger Basis teil. Für alle Neuerrichtungen von Schulen und für die öffentlichen G8-Gymnasien ist die Teilnahme am Projekt PES verpflichtend. Mit der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten erreichten Schulen eine deutliche Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls. Die Schulen berichten von deutlichen Entlastungseffekten, einer breiten Akzeptanz im Sinne der Qualitätssicherung und Eigenverantwortung und einer verbesserten Außenwirkung.
2. Ziele und Erwartungen
Herr Ministerpräsident Kurt Beck hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 erklärt, dass das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit „…auf alle weiterführenden Schulen ausgedehnt werden“ soll. Durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln und Unterstützungsleistungen in der Umsetzung im schulischen Umfeld soll die Schule in die Lage versetzt werden, ihren kurzfristigen Vertretungsbedarf eigenverantwortlich zu regulieren. Hierzu wird den Schulen ein eigenes Budget zugewiesen und das umfangreiche Unterstützungssystem weiterentwickelt. PES ist ein Schulentwicklungsprojekt von “unten“, von daher sind Anregungen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Projektes explizit erwünscht.
Im Projekt PES wird von den Schulen erwartet, dass sie
Im Rahmen ihres schulischen Vertretungskonzepts Vertretungsunterricht eigenverantwortlich disponieren und organisieren
eine Vertretungsbereitschaft in der Schule und im schulischen Umfeld aufbauen
ihr Vertretungsbudget bewirtschaften
den Vertretungsbedarf, Regulierungsmaßnahmen und verbliebenen Unterrichtsausfall in der vorgegebenen Weise dokumentieren
über ihre Erfahrungen berichten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
Dabei werden sie von der Schulaufsicht und den pädagogischen Serviceeinrichtungen des Landes begleitet und unterstützt.
3. Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2010/11
3.1 Jede Schule erhält ein eigenes Vertretungsbudget. Dieses beträgt pro „Vollzeitlehrereinheit“ (VZE) 500 €. Für kleine Schulen (bis zur Größe von sieben Vollzeitlehrereinheiten) werden 3500 € pauschal zugewiesen. In Einzelfällen können nach individueller Prüfung in begrenztem Rahmen Budgeterhöhungen zusätzlich gewährt werden.
3.2 Die Schule kann für die anfallenden Aufgaben gestaffelt bis zu vier Anrechnungsstunden erhalten, die aus dem zugewiesenen Budget zu finanzieren sind.
3.3 Im Rahmen der zugewiesenen Mittel kann die Schule selbstständig Vertretungsverträge abschließen. Dazu werden die im Portal bereitgestellten Verträge verwendet.
3.4 Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung über Einstellung und Einsatz von Vertretungskräften. Vorrang hat dabei immer die Vertretung von Unterricht durch Unterricht. In Ausnahmefällen können fachlich und pädagogisch begründete Projekte angeboten werden.
3.5 Die Finanzierung von Zusatzangeboten (z. B. Förderkurse, Projekte oder Arbeitsgemeinschaften) über PES-Mittel sind nicht möglich.
3.6 Es besteht die Möglichkeit, das Projekt Lehrergesundheit mit dem Projekt "PES – Vertretung von Unterricht" zu verbinden. Diese Maßnahme ist mit der Schulaufsicht abzustimmen.
3.7 Die Schule analysiert und bewertet im Rahmen ihrer Qualitätsprogrammarbeit ihre Aktivitäten hinsichtlich geschlechtsspezifischer Auswirkungen. Ggf. werden Benachteiligungen bei der zukünftigen Einsatzplanung organisatorisch so geändert, dass sie nicht mehr auftreten.
3.8 Die Schule schöpft alle Möglichkeiten zur Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden aus.
3.9 Folgende Aspekte sind von der Schule im Projekt zu beachten
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
Zusammenarbeit mit der zuständigen Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. mit der Schulbehörde
Bestimmung einer für das Projekt verantwortlichen Person
Erstellung eines Vertretungskonzepts, der Evaluierung und der Fortschreibung des Konzepts unter Einbindung der Gesamtkonferenz mit Berücksichtigung des planbaren Regulierungsbedarfs (z.B. Fortbildungskonzept, Klassenfahrten)
Hinweis:
Nach der erst- und einmaligen Erstellung eines schriftlichen Vertretungskonzeptes erfolgt die Evaluation und Fortschreibung des Vertretungskonzeptes in standardisierter Form über die Internetplattform. Die Schulen werden dabei durch Schulaufsicht und pädagogische Serviceeinrichtungen unterstützt.
Erstellung der monatlichen Statistik
Hinweis:
Über das elektronische Erhebungsverfahren werden der Vertretungsbedarf, die ergriffenen Maßnahmen zu dessen Regulierung sowie der tatsächlich verbliebene temporäre Unterrichtsausfall erfasst. Für Rückfragen stehen den Schulen die im Portal genannten Ansprechpartner zur Verfügung.
Schaffung der technischen Voraussetzung für die Abwicklung aller anfallenden Verwaltungsarbeiten über das Internetportal
Kommunikation per E-Mail ausschließlich über EPoS zur Sicherstellung des Datenschutzes
4. Organisation und Evaluation
Die Gesamtsteuerung des Projektes erfolgt durch eine zentrale Steuerungsgruppe, die beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) eingerichtet ist.
Projektleitung, rechtliche Begleitung und Beratung und Unterstützung liegen in der Hand der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Die edv-technische Systementwicklung und Betreuung erfolgt durch das Pädagogische Landesinstitut (LMZ). Die pädagogischen Serviceeinrichtungen sind für die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmodulen zuständig.
Die Evaluation des Projektes erfolgt über Datenerhebung, Datenauswertung und Berichte in standardisierter Form.
5. Unterstützungsangebote
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten begleiten und unterstützen die Schulen. Unter Federführung der zuständigen Schulaufsicht können themenbezogene regionale Informationsveranstaltungen mit den Projektschulen und interessierten Schulen durchgeführt werden. Das Landesinstitut bietet regelmäßig Fortbildungsmodule an. In Kooperation mit dem MBWJK und der ADD finden Informationsveranstaltungen für die neu errichteten Schulen statt. Die PES/GTS-Beraterinnen und –Berater unterstützen die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie initiieren gemeinsam mit der Schulaufsicht regionale Netzwerke als Unterstützungssystem.
6. Anmeldung und Ansprechpartner
Die Schulleitung bezieht die Gesamtkonferenz in die Entscheidung über die Teilnahme am Projekt mit ein. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind der örtliche Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung der Schule zu beteiligen.
Die Anmeldung zum Projekt kann jederzeit online über das Internetportal unter pes.bildung-rp.de < Bewerbung als Schule/ Bewerbung als Vertretungskraft-Selbstregistrierung> erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilen die im Internetportal unter http://pes.bildung-rp.de <Ansprechpartner> benannten Personen sowie die jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen oder –beamten.
