1. Ausgangssituation
Qualitätsentwicklung in Schulen erfordert nachhaltige Aktivitäten im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Personalentwicklung und der Organisationsentwicklung. Die Landesregierung unterstützt diese vielfältige Arbeit der Schulen unter anderem durch eine gute Unterrichtsversorgung. Darüber hinaus erhalten die Schulen mehr Verantwortung für die inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Gestaltung dieser Entwicklungsprozesse. Das Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (PES) leistet hierzu einen weiteren Beitrag, da es um die Verringerung des temporären Unterrichtsausfalls an den Schulen geht. Dies erfolgt durch die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten im personellen Bereich der Lehrerversorgung der Schulen.
An PES nehmen ca. 525 weiterführende Schulen sowie auf freiwilliger Basis ca. 590 Ganztags-, Schwerpunkt-, und kleinere Grundschulen teil. Mit der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten erreichten Schulen eine deutliche Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls. Die Schulen berichten von spürbaren Entlastungseffekten, einer breiten Akzeptanz im Sinne der Qualitätssicherung und Eigenverantwortung und einer verbesserten Außenwirkung.
2. Ziele und Erwartungen
Durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln und Unterstützungsleistungen in der Umsetzung im schulischen Umfeld soll die Schule in die Lage versetzt werden, ihren Vertretungsbedarf eigenverantwortlich zu regulieren. Hierzu wird den Schulen ein eigenes Budget zugewiesen und das umfangreiche Unterstützungssystem weiterentwickelt.
Von den Schulen wird erwartet, dass sie
- im Rahmen ihres schulischen Vertretungskonzepts Vertretungsunterricht eigenverantwortlich disponieren und organisieren
- eine Vertretungsbereitschaft in der Schule und im schulischen Umfeld aufbauen
- ihr Vertretungsbudget bewirtschaften
- den Vertretungsbedarf, Regulierungsmaßnahmen und verbliebenen Unterrichtsausfall in der vorgegebenen Weise dokumentieren
- über ihre Erfahrungen berichten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
Dabei werden sie von der Schulaufsicht und vom Pädagogischen Landesinstitut begleitet und unterstützt.
3. Rahmenbedingungen
3.1 Jede Schule erhält ein eigenes Vertretungsbudget. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel werden der Schule pro „Budgeteinheit“ 650 € zugewiesen. Die Budgeteinheit errechnet sich aus den verfügbaren Stunden laut Gliederungsplan. Diese werden durch das jeweilige Regelstundenmaß geteilt. In diese „Budgeteinheit“ werden auch die Stunden von Pädagogischen Fachkräften eingerechnet. Für kleine Schulen (bis zur Größe von neun „Budgeteinheiten“) werden 6.000 € pauschal zugewiesen. Die Möglichkeit einer Budgeterhöhung besteht nur in begründeten Ausnahmefällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
3.2 Die Schule kann für die anfallenden Aufgaben gestaffelt bis zu vier Anrechnungsstunden erhalten, die aus dem zugewiesenen Budget zu finanzieren sind.
3.3 Im Rahmen der zugewiesenen Mittel kann die Schule selbstständig ihren Vertretungsbedarf regulieren. Dazu werden die im Portal bereitgestellten Möglichkeiten (Verträge, Mehrarbeitsanordnung, etc.) verwendet.
3.4 Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung über Einstellung und Einsatz von Vertretungskräften. Vorrang hat dabei immer die Vertretung von Unterricht durch Unterricht.
3.5 Die Finanzierung von Zusatzangeboten (z.B. Förderkurse, Projekte oder Arbeitsgemeinschaften) über PES-Mittel ist nicht möglich.
3.6 Die Schule analysiert und bewertet im Rahmen ihrer Qualitätsprogrammarbeit ihre Aktivitäten hinsichtlich geschlechtsspezifischer Auswirkungen. Ggf. werden Benachteiligungen bei der zukünftigen Einsatzplanung organisatorisch so geändert, dass sie nicht mehr auftreten.
3.7 Die Schule schöpft alle Möglichkeiten zur Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden aus.
3.8 Folgende Aspekte sind von der Schule zu beachten:
- Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
- Zusammenarbeit mit der zuständigen Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. mit der Schulbehörde
- Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Erstellung eines schriftlichen Vertretungskonzepts unter Einbindung der Gesamtkonferenz.
Hinweis:
Nach der erst- und einmaligen Erstellung eines schriftlichen Vertretungskonzeptes erfolgt die Evaluation und Fortschreibung des Vertretungskonzeptes in standardisierter Form über die Internetplattform. Die Schulen werden dabei durch die Schulaufsicht unterstützt.
- Erstellung der monatlichen Statistik
Hinweis:
Über das elektronische Erhebungsverfahren werden der temporäre Vertretungsbedarf, die ergriffenen Maßnahmen zu dessen Regulierung sowie der tatsächlich verbliebene temporäre Unterrichtsausfall erfasst. Für Rückfragen stehen den Schulen die im Portal genannten Ansprechpartner zur Verfügung.
- Schaffung der technischen Voraussetzung für die Abwicklung aller anfallenden Verwaltungsarbeiten über das Internetportal
- Kommunikation per E-Mail ausschließlich über EPoS zur Sicherstellung des Datenschutzes
4. Organisation und Evaluation
Die Steuerung erfolgt durch eine zentrale Koordinationsstelle, die der Abteilung 3 - Schulabteilung - der ADD zugeordnet ist.
Die edv-technische Systementwicklung und Betreuung erfolgt durch das Pädagogische Landesinstitut (PL). Das Pädagogische Landesinstitut ist in Zusammenarbeit mit der ADD auch für die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmodulen zuständig.
Die Evaluation von PES erfolgt über Datenerhebung, Datenauswertung und Berichte in standardisierter Form.
5. Unterstützungsangebote
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten begleiten und unterstützen die Schulen. Unter Federführung der zuständigen Schulaufsicht können themenbezogene regionale Informationsveranstaltungen mit den Schulen durchgeführt werden. Das Pädagogische Landesinstitut bietet regelmäßig Fortbildungsmodule an.
Die PES/GTS-Beraterinnen und –Berater unterstützen die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie initiieren gemeinsam mit der Schulaufsicht regionale Netzwerke als Unterstützungssystem.
6. Anmeldung und Ansprechpartner
Die Schulleitung bezieht die Gesamtkonferenz in die Entscheidung über die Teilnahme mit ein. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind der örtliche Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung der Schule zu beteiligen.
Die Anmeldung kann jederzeit online über das Internetportal unter http://pes.bildung-rp.de <Bewerbung als Schule> erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilen die im Internetportal unter http://pes.bildung-rp.de <Ansprechpartner> benannten Personen sowie die jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen oder –beamten.