Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben möchten
(Stand August 2012)
Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben?
- Sie haben vielleicht bereits eine bestimmte PES-Schule im Blick, an der Sie als Vertretungskraft arbeiten wollen oder Sie möchten sich für Vertretungsunterricht an Schulen einer bestimmten Region bewerben.
- Der effektivste Weg ist, dass Sie direkt mit der oder den Schulen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und sich als PES-Kraft dort bewerben. Fast jede Schule ist heutzutage mit einer eigenen Seite im Internet zu finden. Weiterhin können Sie sich auch in unserem Portal unter <Bewerbung als Vertretungskraft> registrieren. In diesem Fall können Sie auch festlegen, welche Schularten, Fächer, Einsatzorte usw. Sie bevorzugen. An eine von Ihnen bevorzugte Schule können Sie eine Bewerbungs-E-Mail senden. Alle Schulen des Landes sowie die Schulaufsicht können Ihre Bewerbung in der Vertretungsdatenbank finden. Sie werden auf dem Bildschirm durch die Eingabeprozedur geführt.
- Die Schule erhält eine kurze Information über Ihre Email über Ihre Bewerbung. Sie meldet sich unter Umständen nur, wenn ein Bedarf besteht, auf den Ihr Bewerberprofil passt. Wir empfehlen Ihnen, selbst aktiv zu sein.
Welche Qualifikationen werden erwartet?
Die Schulen entscheiden grundsätzlich über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf deren Kompetenz und fachliche sowie charakterliche Eignung in eigener Verantwortung und Zuständigkeit; Ansprechpartner für Sie ist die Schulleitung.
Als Vertretungskräfte kommen u. a. in Betracht:
- Vorrangig Personen mit Befähigung für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart, z.B. pensionierte oder nicht berufstätige Lehrkräfte, Lehrkräfte in Elternzeit und in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell (jeweils unter Beachtung spezieller Vorgaben),
- andere pädagogische Fachkräfte, z.B. Personen mit 1. Staatsexamen, Erzieher, Sozialpädagogen, Diplompädagogen,
- Anwärterinnen und Anwärter für das Lehramt an Schulen(Einsatz erst nach der 2. Prüfung unter Beachtung spezieller Vorgaben),
- Studierende, vorrangig Lehrämter und pädagogische Studiengänge und bevorzugt höhere Semester (bitte beachten Sie die speziellen Vorgaben bei Praktika),
- andere Kräfte, z.B. Personen aus Heilberufen, aus der Seelsorge, aus anderen akademischen Berufen, Fachkräfte aus Betrieben, aus künstlerischen und freien Berufen, Handwerksmeister,
- Personen, die die zweite Staatsprüfung für das Lehramt abschließend nicht bestanden haben oder aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wurden, dürfen nicht als Vertretungskräfte eingestellt werden.
Wie läuft die Einstellung als Vertretungskraft ab?
- Bei Interesse wird die Schule Sie zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Ggf. werden dabei Ihre Personaldaten ergänzt oder neu aufgenommen.
- Die Vorlage Ihrer Zeugnisse bei der Schule ist erforderlich, damit Sie eingruppiert und für mögliche Vertretungsverträge freigeschaltet werden können.
- Für Ihre tarifrechtliche Einstufung haben Sie die Möglichkeit, berufliche Vorzeiten i.S.d. § 16 Abs. 2 TV-L durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen bei Bedarf von der Schulleitung ausgehändigt.
Außerdem müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine Erklärung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage in den Schuldienst (Belegart 0) ist von Ihnen bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Das polizeiliche Führungszeugnis behält seine Gültigkeit für 6 Monate. - Alle Dokumente und der unterschriebene Vertrag werden über die Schule an die ADD Trier weitergeleitet. Ihre Lohnsteuerkarte wird von der Schule der Oberfinanzdirektion (OFD), Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) zugesandt, von dort erhalten Sie Ihr Geld. Nur dort kann man auch evtl. Fragen zu Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen usw. beantworten. Die Schulleitung kann auf Wunsch, jedoch erst nach erfolgter Eingruppierung, Ihr Bruttoentgelt mit einem TV-L Rechner näherungsweise feststellen.
- Auskünfte zum Nettoentgelt sind der Schule grundsätzlich nicht möglich.
Kann ich einen Honorarvertrag abschließen oder muss es ein Beschäftigungsvertrag nach TV-L sein ?
- Im Projekt Erweiterte Selbstständigkeit gibt es keine Möglichkeit, Unterricht über Honorarverträge zu vertreten. Für Externe werden nur TV-L-Verträge angeboten.
Wie steht es mit Weisungsbefugnissen, Notengebung und Teilnahme an Konferenzen?
- Die PES-Schulen integrieren alle im Rahmen von PES beschäftigten Vertretungskräfte durch geeignete Maßnahmen auf der jeweils fachlichen Ebene, beziehen sie aber auch in die schuleigenen Konzepte und Abläufe für das Verhalten in Krisensituationen sowie in das erzieherische Gesamtkonzept der Schule entsprechend ein.
- Sie tragen zwar die unmittelbare Verantwortung für den von Ihnen erteilten Unterricht, als Vertretungskraft mit Beschäftigungsvertrag nach TV-L unterliegen Sie bei Ihrer Tätigkeit jedoch den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.
- Die Frage, ob Sie als Vertretungskraft Arbeiten schreiben lassen und Noten geben dürfen oder sollen, klären Sie bitte direkt zu Beginn Ihrer Tätigkeit mit der zuständigen Schulleitung. Dabei ist immer abzuwägen, ob Art, Umfang und Dauer der Vertretung dieses sinnvoll erscheinen lassen.
- Was die Teilnahme von Vertretungslehrkräften an Konferenzen angeht, wird grundsätzlich nach der Konferenzordnung verfahren. Lehrkräfte, die an Konferenzen teilnehmen müssen, sind demnach alle Personen, die an der Schule selbstständig und eigenverantwortlich Unterricht erteilen. Sonstige Personen können an der Konferenz teilnehmen, wenn dies die Schulleitung für notwendig erachtet. Die Zeiten dafür werden nicht gesondert vergütet. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf zu erteilende Unterrichtsstunden.
Was muss bei Abschluss eines PES-Vertrags in Bezug auf die verpflichtenden Schulpraktika beachtet werden?
- Vor Abschluss eines PES-Vertrags muss mit der Schulleitung abgesprochen werden, dass die Verpflichtungen, die durch den Arbeitsvertrag entstehen, nicht das Schulpraktikum beeinträchtigen. Die Teilnahme an den Praktika ist eine verpflichtende Ausbildungsveranstaltung. Auf der anderen Seite hat die Schule ein Anrecht darauf, dass die vertraglich festgelegten Arbeitszeiten erfüllt werden. Bitte treffen Sie rechtzeitig die erforderlichen Absprachen.
